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Gebühren

Abfallwirtschaftsgebühr - Grundgebühr Restmüll

60 Liter (Restmüllsack)

€ 5,48

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 5,48

+ 10 % MWSt.

€ 1,10

Gesamt

€ 12,06

120 Liter (Restmülltonne)

€ 12,26

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 12,26

+ 10 % MWSt.

€ 2,45

Gesamt

€ 26,97

240 Liter (Restmülltonne)

€ 24,51

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 24,51

+ 10 % MWSt.

€ 4,90

Gesamt

€ 53,92

1.100 Liter (Restmülltonne)

€ 84,77

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 84,77

+ 10 % MWSt.

€ 16,95

Gesamt

€ 186,49


Abfallwirtschaftsgebühr - Grundgebühr Biomüll

120 Liter (Biomülltonne)

€ 3,25

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 3,25

+ 10 % MWSt.

€ 0,65

Gesamt

€ 7,15

240 Liter (Biomülltonne)

€ 6,56

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 6,56

+ 10 % MWSt.

€ 1,31

Gesamt

€ 14,43


Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt € 450,00.


Bereitstellungsgebühr

exkl. MWSt. 120,00 €

Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt € 120,00 (exkl. 10 % Mwst).


Hundeabgabe

Hundeabgabe Nutzhund: € 6,54

Hundeabgabe anderer Hund: € 20,00

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: € 100,00


Kanalbenützungsgebühr

exkl. MWSt. 1,90€

Der Einheitssatz für die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 1,90 pro m² Berechnungsfläche.

Bei Anschluss an den Regenwasserkanal wurde ein um 10 % erhöhter Einheitssatz festgesetzt (€ 2,09).


Kanaleinmündungsabgabe

exkl. MWSt. 12,04 €

Die Kanaleinmündungsabgabe wird durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz ermittelt.


Wasseranschlussabgabe

exkl. MWSt. 5,00€

Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 derart zu ermitteln, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.


Wasserbezugsgebühr

exkl. MWst. 2,80€ pro m³