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Gebühren

Abfallwirtschaftsgebühr - Grundgebühr Restmüll

60 Liter (Restmüllsack)

€ 6,20

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 6,20

+ 10 % MWSt.

€ 1,24

Gesamt

€ 13,64

120 Liter (Restmülltonne)

€ 13,80

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 13,80

+ 10 % MWSt.

€ 2,76

Gesamt

€ 30,36

240 Liter (Restmülltonne)

€ 27,50

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 27,50

+ 10 % MWSt.

€ 5,50

Gesamt

€ 60,50

1.100 Liter (Restmülltonne)

€ 95,12

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 95,12

+ 10 % MWSt.

€ 19,02

Gesamt

€ 209,26

Abfallwirtschaftsgebühr - Grundgebühr Biomüll

120 Liter (Biomülltonne)

€ 4,30

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 4,30

+ 10 % MWSt.

€ 0,86

Gesamt

€ 9,46

240 Liter (Biomülltonne)

€ 7,40

+ 100% Abfallwirtschaftsabgabe

€ 7,40

+ 10 % MWSt.

€ 1,48

Gesamt

€ 16,28

Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt € 550,00.

Bereitstellungsgebühr

exkl. MWSt. 240,00 €

Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt € 240,00 (exkl. 10 % Mwst).

Hundeabgabe

Hundeabgabe Nutzhund: € 6,54

Hundeabgabe anderer Hund: € 20,00

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: € 100,00

Kanalbenützungsgebühr

exkl. MWSt. 3,10€

Der Einheitssatz für die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 3,10 pro m² Berechnungsfläche.

Bei Anschluss an den Regenwasserkanal wurde ein um 10 % erhöhter Einheitssatz festgesetzt (€ 3,41).

Kanaleinmündungsabgabe

Schmutzwasserkanal

exkl. MWSt. 12,22 €

Die Kanaleinmündungsabgabe wird durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz ermittelt.

Regenwasserkanal

exkl. MWSt. 4,74 €

Die Kanaleinmündungsabgabe wird durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz ermittelt.

Wasseranschlussabgabe

exkl. MWSt. 6,40€

Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 derart zu ermitteln, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.

Wasserbezugsgebühr

exkl. MWst. 2,80€ pro m³